Allgemeine Geschäftsbedingungen (Druckversion)

UBLemke GbR, kurz UBL
Allgemeine Geschäftsbedingungen (D)
(Fassung vom 1.1.2010)

1.

Geltungsbereich

1.1

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss
zwischen dem Kunden und UBL beim Versandhandel gelten stets diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses
gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen von
UBL für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung
zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei
den jeweils angebotenen Services.

1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
  1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
  2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  3. Gesetzliche Regelung.

2.

Vertragspartner

UBL schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Lemke Beratung
und Entwicklung angenommen wurde, ist UBL binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3.

Vertragsgegenstand

UBL liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme.
Sollte UBL nachträglich erkennen, dass sich bei UBL ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu
einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird UBL den Kunden hiervon umgehend
informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
Andernfalls ist UBL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist UBL verpflichtet,
unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per
Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist bei Vereinbarung von Tag/Kontingenten festzuhalten, daß
es sich dabei um eine grobe Aufwandsschätzung handelt. Bei Änderung oder Erweiterung des Auftragsinhaltes
wird UBL diese dokumentieren, und den ungeplanten Aufwand zusätzlich geltend machen (Change Request).
Bei größeren Aufwandsänderungen wird UBL ein Ergänzungsangebot vorlegen.

4.

Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung

4.1

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch UBL zustande.
Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, � 151 Satz 1 BGB. Über
den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von UBL durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw.durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.
Bestellt der Kunde per Internet, so wird UBL jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens UBL zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

UBLemke GbR

Sellhof 8
38315 Schladen


4.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung � wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre � zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

Dies betrifft insbesondere:

Bild, Ton- und Datenträger, CD�s, DVD�s, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie Online heruntergeladen wurde(n).

Technische Dokumente, Datenblätter.

Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.

Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie Online heruntergeladen wurden.

Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden,
wie z. B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden.

Von Kunden bereits eingebaut Teile .

Kabel, Halbleiter, oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde.

Meterware, Verbrauchsmaterial

Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.

Prepaidcards oder Packs, bei denen die Telefonkarte benutzt bzw. der PIN-Brief geöffnet wurde.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an UBL ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

5.

Verfügbarkeitsvorbehalt:

Sollte UBL nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder
Dienstleistung nicht mehr bei UBL verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen
nicht geliefert werden kann, kann UBL entweder eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene
Zahlungen wird UBL umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch UBL oder den Kunden erstatten.

6.

Lieferung

6.1

UBL trägt das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transportweg zum Kunden. Hierfür berechnet UBL 0,85 % des Auftragswertes. UBL bittet bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.

7.

Preis, Zahlungsbedingungen

7.1

Preisangaben in Katalogen für Kunden sind i. d. Regel Nettopreise.
Bei der Preiserhöhung von Herstellern nach Erscheinen von Katalogpreislisten ist UBL zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

7.3 UBL behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

7.4

Versandkosten werden zu Standardkonditionen DHL bis 20Kg ausgeführt. Die aktuelle Kostentabelle entnehmen Sie bitte bei DHL aus dem Internet, oder lassen sich die aktuellen Versandkosten über eine separate Anfrage verbindlich ausweisen. Bei mehr als 20Kg erhalten Sie ein separates Angebot mit Speditionskosten.

8.

Eigentumsvorbehalt

UBL behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden
ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware
vor. Soweit UBL im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird
bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem
Zeitpunkt vom Kunden auf UBL bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits
UBL die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die
Austauschlieferung von UBL erhält.

9.

Gewährleistung

9.1

UBL gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe
eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich
für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche
Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist
und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von UBL bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß � 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. UBL kann im
Rahmen des � 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung
eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des � 439 BGB
berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel
geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass UBL die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße
Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate
seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang
mangelhaft war. Anderenfalls steht es UBL frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10.

Haftung

10.1

UBL, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß � 437 Ziffer 2 BGB haftet UBL im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von UBL begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Im Falle von Datenverlusten haftet UBL nur, wenn der Kunde die Datenbestände
regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme
der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

10.3 Der Umfang einer Haftung von UBL nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von UBL, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11.

Rechtswahl

11.1

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen UBL und Kunden sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

12.

Verschiedenes

12.1

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn,
die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von UBL. Für Lieferungen
ist der Erfüllungsort entweder bei UBL oder der Versandort des ersten Versenders, der für UBL tätig wird.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des
Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit
rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht
vorhergesehene Lücke aufweist.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wolfenbüttel oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach
Wahl von UBL, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

13.

Datenschutz

13.1

Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.

13.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen.

13.3 Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an UBL, Vertrieb, Sellhof 8, 38315 Schladen . Bestellt der Kunde im Internet, so erfolgt bei Aktivierung des Feldes "Ich möchte nicht, daß meine Daten zu Werbezwecken verwendet werden" keine Weitergabe.

13.4 UBL wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 13.1 bis 13.3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.