Blitzschutz Physik

Wozu eigentlich Blitzschutz

Diese berechtigte Frage stellt sich jede Person, wenn er eine Immobilie erwirbt, baut, oder nutzt.
Blitzschläge gehören zu den unabwendbaren Ereignissen im Sinne der Beschreibung des Verbandes der Versicherungswirtschaft. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer in den Standardverträgen für Immobilien (Gebäudeversicherung) und Hausrat einen Pauschalbetrag zur Deckung im Schadenfall an. Somit währen sich die Versicherungsnehmer in Sicherheit, Ihre Sachschäden ersetzt zu bekommen.

In vielen Fällen ist damit jedoch viel Zeitaufwand (Ausfallzeiten von Raum und Technik) und Korrespondenz verbunden, sowie Initiative zur Wiederherstellung des Sollzustandes notwendig, der durch Einsatz von Schutzmaßnahmen zu vermeiden ist.

Hinzu kommt die Gefahr irreversibler Direktschäden bei Personen im Blitzschlagfall (Gefahr für Leib und Leben).

Überspannungsschäden an technischen Geräten müssen nicht sofort zum Ausfall führen, sogenannte Vorschädigungen die erst Monate nach dem Blitzschlag zum Ausfall der Geräte führen, und somit nicht mehr in Zusammenhang mit diesem gebracht werden können übernimmt dann keine Versicherung.

Die zuvor gestellte Frage kann wie folgt beantwortet werden:

1. Primärschutz von Eigentum (Gebäude) sowie Leib und Leben

2. Sekundärschutz von Eigentum gegen Zerstörung oder Beschädigung von Elektrotechnischen/ Elektronischen Geräten

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